• ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGNGEN                           
  • I. ALLGEMEINES:
  • 1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen, (im nachfolgenden ABG genannt), gelten für alle von Eckhard Schulz - Fotodesign - durchgeführte Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  • 2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder
  • Leistung bzw. des Angebots des Studios durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Materials zur Veröffentlichung.
  • 3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass das Studio diese schriftlich anerkennt.
  • 4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Studios.
  • II. NUTZUNGSRECHTE:
  • 1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
  • 2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden
  • und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
  • 3. Jede anderweitige Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Studios. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbeaufnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, DVC, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), eine Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  • 4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit (M) gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  • 5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch auf andere Konzerne oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
  • 6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.
  • III. HONORARE, SPESEN UND MATERIALAUFWENDUNGEN:
  • 1. Es gilt das vereinbarte Honorar, das sich nach den derzeitigen Tagessätzen richtet. Bei Mehraufwendungen als von 8 Arbeits-stunden/Tag, sind eine Stunde Toleranz (Give & Go). Ab jeder 2. Stunde wird ein Overtime - Zuschlag von 10 % des Tageshonorars zugerechnet.
  • Dies gilt auch bei Stunden- oder Halbtagesbuchungen.
  • 2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. II.3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
  • 3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Casting einschließlich dessen Organisation und Vorbereitung, Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen, GrafikmaterialComputer- Verbrauchsmaterial etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  • 4. Das Honorar gemäß III. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
  • 5. Das Pauschal-Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen. Das Honorar ist spätestens binnen 8 Tagen mit 3% Skonto oder 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 14% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
  • 6. Das Studio ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlags-zahlungen zu verlangen, deren Höhe sich an dem Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
  • IV. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG:
  • 1. Nach Druckreiferklärung durch den Auftraggeber ist das Studio von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit.
  • 2. Eine Haftung für wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung oder Fotografie kann nicht übernommen werden, insbesondere ist das Studio nicht verpflichtet, jedes Werk juristisch überprüfen zu lassen.
  • 3. Kommt es aus Gründen, die das Studio nicht zu vertreten hat, zu einem Ausfall der Arbeitsergebnisse, wie z.B.: Emulsionsfehler im Film, Filmbeschädigung im Labor oder bei Flughafenkontrollen, schadhafte Kamera, Reisegepäckverlust oder Reiseunglück, höhere Gewalt oder dergl., haftet das Studio höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Honorars. Für einen weiterreichenden Schaden haftet es nicht.
  • Wird die Produktion wiederholt, wird bei einwandfreier Erledigung das vereinbarte Honorar ohne Abzug fällig.
  • 4. Der Auftraggeber trägt für folgende Umstände das alleinige Risiko: Witterungslage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, sofern die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt. Reisespesen, Nichterscheinen oder Verspätung von angekündigten Bevollmächtigten wie z.B. Fotomodellen, wobei ohne Bedeutung ist, ob diese im Namen des Studios, des Auftraggebers oder fremden Namens herangezogen wurden.
  • 5. Der Auftraggeber haftet für die Zahlung aller Kosten an Fotomodellen, egal ob diese in seinem Namen oder im Namen des Studios gebucht wurden.
  • 6. Für verspätete Lieferungen übernimmt das Studio keine Haftung, wenn die Verspätung auf Gründen beruht, die es nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Höherer Gewalt, Schlechtwetter, oder z.B. Fehlverhalten eines Kurierunternehmens.
  • V. BUCHUNGEN:
  • 1. Erteilte Optionen müssen spätestens, 2 Arbeitstage vor Produktionsbeginn fest bestätigt oder aufgehoben werden. Andernfalls, haben Festbuchungen zum selben Zeitpunkt Vorrang.
  • 2. Festbuchungen können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die gesetzliche Begriffsdefinition ist hierfür maßgebend: Bei Annullierung 3 Tage vor Arbeitsbeginn werden 50 % des Gesamthonorars, bei einer späteren Annullierung 100 % des Gesamthonorars, in Rechnung gestellt.
  • 3. Wetterbuchungen, sind unbedingt vorher als solche zu deklarieren und müssen bei Schlechtwetterlage, frühzeitig vor Produktionsbeginn abgesagt werden. In diesem Fall wird kein Ausfallhonorar erhoben, sofern die Buchung an einem anderen Tag stattfindet. Ansonsten werden 50 % Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
  • 4. Erfordert die An-, bzw. Abreise mehr als 6 Stunden Abwesenheit, wird jeweils ein halbes Tageshonorar fällig.
  • 5. Kfz-Kosten: 0,67 €/km, Eisenbahn:1. Klasse, Flugzeug: Business class.
  • VI. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:
  • 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  • 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechend wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  • 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
  • EckhardSchulz, Fotodesign
  • Nibelungenstr. 21, 94086 Bad Griesbach
  • Bad Griesbach, 01.03 2020